Rust, Claus Am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1544 erwarb er das Bremer Bürger-recht, wobei der Camerarius Johan Meiger zusammen mit Johan Baller die Bürgschaft für ihn leisteten. Als seine Ehefrau Gesche am Freitag nach 3 Königen 1552 ihr Bürger-recht erhielt, bürgte für sie Joh. Baller ebenfalls. ad P.8.A.19.a.3.-