Becker, Lorens Urkundlich eerwiesen ist er durch das Einnahmen-Verzeichnis der Accise vom Jahre 1609, in welchem der Band II auf Seite 151 einen Eintrag über seine erfolgte Versteuerung von "Vulhor" = Dung am 4. August enthält.- Am Johannistag 1597 war er als Auswärtiger Bürger geworden, die Bürgschaft leisteten Alerdt Meiger und Johan Stubbeman.