Rosenbohm, Jochimb Von der Hoya bürtig, erkaufte er am 22.September 1642 das Bremer Bürgerrecht und erhielt Feuerrohr nebst Seitgewehr als Bewaffnung; Hermann Gestefeldt und Berendt Meyer leisteten Bürgschaft. Das Heuerschilling-Verzeichnis nannte ihn 1645 "Schuflicker" und veranlagte ihn im Kirchspiel St.Stephani zu 6 Raten von je 18 gr.- Er gehörte zu Berendt Meyers Rotte von Berendt Tegelers Aufgebotscompagnie.