Robbeken, Henrich Aus Wildeshausen bürtig, erkaufte er sich sein Bürgerrecht hier am 23.November 1646, danach sogleich wurde er auch mit Musquette und Seitgewehr bewaffnet; die Bürgschaft für ihn hatten Lüke von Lüertt und Henrich Peters übernommen. P.8.A.19.a.3.- Seinerseits bürgte er am 7.Februar 1647 neben Luyke von Luertt für den Neubürger Christoffer Peterß, alhir zwar gebohren aber keines geschworenen Burgers Sohn. P.8.A.19.a.3.-