Wulbern, Dirik Wulberding Auf den Seiten238 und 337 finden sich seine Gebührenzahlungen für Butter. SA 1546, 265. - Am Freitag nach Johannes Babtist des folgenden Jahres schwor er seinen Bür-gereid, und Albert Droste nebst Hinrick van Telchte leisteten für ihn Bürgschaft. ad P.8. A.19.a.3. - Ein gleichnamiger Jüngerer wurde 1595 freitags nach JOhannes Babtist als Bürger-sohn mit Bürgerrecht versehen, ohne Bürgengestellung. ad P.8.A.19.a.3.-