Struckmeyger, Gerdt Er kam von Auswärts und gewann das bremische Bürgerrecht mit seiner Vereidigung am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1559, wobei die Bürgschaft durch Johan van Gellern und Johan Bartoldes geleistet wurde. Seinerseits hat er nur einmal eine Bürgschaft übernommen freitags nach Johannes Babtist 1571 zusammen mit Thies Bokelman für den Neubürger Ernst Töle. ad P.8.A.19.a.3.-