Stenman, Gertt Er erwarb am 1.Februar 1604 das Bürgerrecht, sowie ein Rohr und Seitenwaffe; es bürgten für ihn Herman Melle und Marten Kockenmohr. - Ohne Angabe seines Berufes wurde er 1645 vom Heuerschillingverzeichnis für das Martini-Kirchspiel zu 6 Raten je 10 Rtlr Steuer für ein großes Gebäude veranlagt. - Er gehörte zu Gertt Jantzens Rotte von Johann Hünekens Aufgebotscompagnie. Am 3.2.1604 hatte er mit seiner Frau Wubbeke "dat Ambt gewunnen". MM 21.-