van Stade, Hinric 2 Henrich ! Er übernahm im Jahr 1473 eine Währschaft, besaß ein Haus vor dem Sunte Steffen-Tor im Westen von Hinric und Harmen Westerman. LB.- Seit dem Montag nach Peter und Paul 1460 besaß er das Bürgerrecht, es hatte Johan van dem Sture für ihn Bürgschaft geleistet. ad P.8.A.19.a.3.- Er hat beginnend mit dem Jahr 1462 und endend im Jahr 1479 fast in jedem Jahr einmal für Neubürger Bürgschaft übernommen. Ein Gleichnamiger findet sich erst wieder als Neubürger im Jahre 1600, siehe Kladde Seite 107.