Bradhorst, Johan Bürger im Liebfrauenviertel, war 1492 im Besitz einer Handmühle, deren Gebrauch vom Rat nur erlaubt wurde, wenn die Wasser- und Windmühlen versagten. VA 4,165.- Im Akzisebuch Seite 433 ist er als Empfänger einer Mehrsendung ausgewiesen. SA 1546,47.