Smedes, Albert Er erwarb das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1544, sobei er von Albert Sweder und albert Meiger als Bürgen unterstützt wurde. Im Jahr danach, als seine Frau Lucke eingebürgert wurde, übernahm er für sie die Bürgschaft. ad P.8.A.19.3. - Er war im Besitz einer Bude vor dem Abbenthor, genannt in dem Lassungsbuch fol. 595 b, als der angrenzende Budenbesitzer Sweder Munsterman ein Stück Land dahinter von Evert Meyger kaufte. VA 6, 138, 1558. -