Schade, Johann 2 Johan ! Bezieher je einer Lieferung Talg und Hopfen, für welche er die vorgeschriebenen Abgaben auf den Seiten 1 und 3 des Akzisebuches bezahlte. SA 1570, 121. Ein weiterer Gleichnamiger empfing das Bürgerrecht im Jahr 1606, siehe Kladde Seite 170.-