Lampe, Helmeke Erlangte das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1542, als er unter Bürgschaft von Herman Wurdeman und Johan van Halle den Eid leistete. Am selben Jahrestag von 1549 verbürgte er sich zusammen mit Albert Droste für den Neubürger Danklef Klusman. ad P.8.A.19.a.3.-